Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten

der Firma Janzen-Reisen GmbH

für Vertragsabschlüsse ab dem 11.12.2019
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Janzen-Reisen GmbH (nachfolgend
„Janzen-Reisen GmbH“), bei Vertragsschluss ab 11.12.2019 zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
 
1. Stellung von Janzen-Reisen GmbH; anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. Janzen-Reisen GmbH erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers.
1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen Janzen-Reisen GmbH und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit Janzen-Reisen GmbH getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.
1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichenVorschriften,
die auf das Vertragsverhältnis mit Janzen-Reisen GmbH anzuwenden sind,
nichts anderes zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt
ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit
Janzen-Reisen GmbH ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten von Janzen-Reisen GmbH. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen von Janzen-Reisen GmbH Anwendung.
2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers
2.1. Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:
a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax oder
per E-Mail entgegengenommen.
b) Grundlage des Angebots von Janzen-Reisen GmbH und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der
Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung
ab, so liegt ein neues Angebot von Janzen-Reisen GmbH vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen
Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt,
wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche
gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche
im Hinblick auf geschlossene Gruppentagesfahrten im Sinne der nachstehenden Ziffer 11.1 und die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortlichen angemeldeten Tagesfahrtteilnehmer.
2.2. Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden
verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche
Bestätigung von Janzen-Reisen GmbH zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch Janzen-Reisen GmbH zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Janzen-Reisen GmbH informiert den Kunden bei Buchung über die Abfahrtszeiten
2.3. Janzen-Reisen GmbH weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen;
Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse
3.1. Die geschuldete Leistung von Janzen-Reisen GmbH besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den
zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen
Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Janzen-Reisen GmbH, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.
3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten
Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der
jeweiligen Leistungserbringung) und von Janzen-Reisen GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des
Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
3.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.
3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte
Leistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden
die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich
des Vertrages mit Janzen-Reisen GmbH. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor
Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten,
so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und Janzen-Reisen GmbH vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten
4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen
und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
4.2. Der Fahrpreis ist bei Buchung zu entrichten, in Ausnahmefällen mit
Zustimmung des Veranstalters vor Beginn der Fahrt.
4.3. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des
Kunden besteht und Janzen-Reisen GmbH zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:
a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig, so ist Janzen-Reisen GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 7.3 zu fordern.
b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein
Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.
5. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift
5.1. Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Leistung, der
Uhrzeit, des Ausgangs- und des Zielortes der Leistung (Umbuchung)
besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers
dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Janzen-Reisen GmbH bis 8 Werktage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt € 10,- pro Umbuchungsvorgang. Dem Kunden bzw.
dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten Janzen-Reisen GmbH nachzuweisen, dass die durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu
bezahlen.
5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 8 Tage vor Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag mit Janzen-Reisen GmbH gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.
5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen,
die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
6.1. Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen,
ohne dass dies von Janzen-Reisen GmbH zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl Janzen-Reisen GmbH zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung § 615 S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch
auf Nachholung der Leistung besteht.
b) Janzen-Reisen GmbH hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die Janzen-Reisen GmbH durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu
erlangen böswillig unterlässt.
7. Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber
7.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit Janzen-Reisen GmbH nach Vertragsabschluss jederzeit vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.
7.2. Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber gelten folgende Bedingungen: A) Fahrten ohne Kartenarrangements, Schiffskarten oder Eintritte/ -Karten: Bis zum 15 Tag vor Reisebeginn:  Bearbeitungsentgelt i. H. v. 15.-€.  14 bis 1 Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises B). mit Kartenarrangements oder Schiffskarten oder Eintritte/Eintrittskarten: Für Musicalreisen bzw. Reisen, die das Eintrittsgeld für Sonderveranstaltungen (Konzerte, Festspiele, Opern, Revuen, Sportveranstaltungen etc.) beinhalten, gilt die obige Stornostaffel, zuzüglich ist aber in jedem Falle der volle Eintrittskartenpreis zu bezahlen.
 
7.3. Bei Nichterscheinen zur Fahrt ist der volle Fahrpreis zu entrichten.Janzen-Reisen GmbH hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die Janzen-Reisen GmbH durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von Janzen-Reisen GmbH an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.
7.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Janzen-Reisen GmbH nachzuweisen, dass Janzen-Reisen GmbH überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigungspauschale.
7.5. Janzen-Reisen GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Janzen-Reisen GmbH nachweist, dass Janzen-Reisen GmbH wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht Janzen-Reisen GmbH einen solchen Anspruch geltend, so ist Janzen-Reisen GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
7.6. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche
oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln
der Dienstleistungen von Janzen-Reisen GmbH sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.
8. Haftung von Janzen-Reisen GmbH; Versicherungen
8.1. Eine Haftung von Janzen-Reisen GmbH für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden von Janzen-Reisen GmbH nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
8.2. Janzen-Reisen GmbH haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von
Janzen-Reisen GmbH ursächlich oder mitursächlich war.
8.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen
zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies
ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der
Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.
9. Rücktritt von Janzen-Reisen GmbH wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
9.1. Janzen-Reisen GmbH kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach
Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts
durch Janzen-Reisen GmbH muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.
b) Janzen-Reisen GmbH hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) Janzen-Reisen GmbH ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Tagesfahrt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt
wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von Janzen-Reisen GmbH später als 2 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig.
9.2. Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tagesfahrtpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
10.1. Janzen-Reisen GmbH kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Janzen-Reisen GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10.2. Kündigt Janzen-Reisen GmbH, so behält Janzen-Reisen GmbH den Anspruch auf den Leistungspreis; Janzen-Reisen GmbH muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Janzen Reisen GmbH aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
11. Zusatzbedingungen bei Tagesfahrten geschlossener Gruppen
11.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Janzen-Reisen GmbH für Tagesfahrten geschlossener Gruppen. Tagesfahrten für geschlossene Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenfahrten, die von Janzen-Reisen GmbH als verantwortlichem Anbieter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt.
11.2. Gruppenbuchungen werden telefonisch, per E-Mail oder Fax
entgegengenommen.
11.3. Janzen-Reisen GmbH und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenfahrt vereinbaren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Gruppenteilnehmer besondere Rechte eingeräumt werden.
11.4. Janzen-Reisen GmbH haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von Janzen-Reisen GmbH – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von Janzen-Reisen GmbH angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit Janzen-Reisen GmbH vertraglich vereinbarten Ab- und Rückfahrtort, nicht im Leistungsumfang von Janzen-Reisen GmbH enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Tagesfahrt und unterwegs (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von Janzen-Reisen GmbH vertraglich nicht geschuldete Repräsentanten.
11.5. Janzen-Reisen GmbH haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten Repräsentanten vor, während und nach der Tagesfahrt, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit Janzen-Reisen GmbH abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber
den Kunden.
11.6. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber
bzw. Gruppenverantwortliche oder von diesen eingesetzte Repräsentanten
nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenteilnehmer
entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Tagesfahrt für Janzen-Reisen GmbH Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens Janzen-Reisen GmbH anzuerkennen.
12. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung
12.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem
Kunden und Janzen-Reisen GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann Janzen-Reisen GmbH nur am Sitz von Janzen-Reisen GmbH verklagen.
12.2. Für Klagen von Janzen-Reisen GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Janzen-Reisen GmbH vereinbart.
12.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungs-vertrag zwischen dem Kunden und Janzen-Reisen GmbH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht
abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
12.4. Janzen-Reisen GmbH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Janzen-Reisen GmbH nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für Janzen-Reisen GmbH verpflichtend würde, informiert Janzen-Reisen GmbH
die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Janzen-Reisen GmbH weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die
europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
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© Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte,
München | Stuttgart, 2018
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Veranstalter der Tagesfahrten ist:
Janzen Reisen GmbH
Geschäftsführer: Sven Janzen
Handelsregister: HRB 4457
Siemensstraße 10
79108 Freiburg
Telefon: 0761 507720
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